Beschreibung
Seminar Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Medizinprodukte müssen für Patienten und Anwender sicher angewendet werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber erlassen, dass in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit ernannt werden muss. Die gesetzliche Grundlage stellt die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sowie die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV) dar. In diesem Seminar lernen Sie die Aufgaben, Rechte und Pflichten für eine Tätigkeit als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit kennen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist für die Sicherheit der in den Unternehmen eingesetzten Medizinprodukte zuständig. Dazu gehört z.B. die Koordination der internen Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten in Bezug auf Medizinprodukte. Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist Ansprechpartner für Behörden, Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten. Der Beauftragte bekommt die behördlich oder von Herstellern zur Verfügung gestellten Informationen zu Risiken von Medizinprodukten und koordiniert den internen Informationsfluss dieser Informationen. Als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit sind Sie auch für die Dokumentation von Vorkommnissen und Sicherstellung der betroffenen Medizinprodukte zuständig. Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über die Anforderungen an die Dokumentation – darunter das Führen von Medizinproduktebüchern, Bestandsverzeichnissen und das Melden von Vorkommnissen mit Medizinprodukten.
Mit diesem Seminar setzen Sie §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) um. Wesentliche Anforderungen nach der MPBetreibV für die Beauftragten für Medizinproduktesicherheit ist z.B. das Führen von Medizinproduktebüchern, Führen von Bestandsverzeichnissen, Aufbewahren der Dokumentationen, Meldung von Vorkommnissen und Festlegung von Maßnahmen im Schadensfall.